Bezahlung Clause Samples

Bezahlung. Soweit nicht anderweitig schriftlich dokumentiert und vereinbart, leistet der Lizenznehmer gegenüber SOTI oder ihrer jeweiligen bevollmächtigten Vertretung die Zahlung aller Gebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsstellungsdatum mittels einer akzeptierten Zahlungsmethode wie beispielsweise Banküberweisung, Kreditkarte oder durch einen vom Unternehmen ausgestellten ▇▇▇▇▇▇. Die Zahlungen werden im Voraus monatlich, jährlich oder gemäß einer im geltenden Bestellformular genannten Abrechnungshäufigkeit geleistet. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Aktualität und Richtigkeit aller Daten, die für Buchhaltungs-, Rechnungsstellungs- und technische Zwecke für die dem Lizenznehmer angebotenen Services übermittelt werden.
Bezahlung. DESKTOP LIZENZ
Bezahlung. Falls der Auftragsverarbeiter Dienstleistungen und Unterstützung an den Verantwortlichen liefert, zu deren Lieferung dieser gemäß Punkt 3, Punkt 8 oder Punkt 9 des Vertrages verpflichtet ist, steht dem Auftragsverarbeiter dafür eine gesonderte Vergütung zu. Die gesonderte Vergütung wird nach dem Zeitaufwand und den geltenden Stundensätzen des Auftragsverarbeiters berechnet. Falls Änderungen bei der Anweisung des Verantwortlichen dazu führen, dass die Sicherheitsmaßnahmen oder Verarbeitungsaktivitäten des Auftragsverarbeiters geändert werden müssen, muss der Verantwortliche die Kosten des Auftragsverarbeiters für dazu aufgewendete Ressourcen übernehmen. Die Kosten werden wie oben beschrieben nach Zeitaufwand berechnet. Die Änderungen werden gesondert vereinbart, bevor die Änderungen vorgenommen werden.
Bezahlung. 11.1 Unless otherwise agreed, the Purchaser shall pay the invoices within a term of 30 calendar days from the receipt of the corresponding invoice. 11.2 Payments shall be made only in the currency listed on the invoice and to the bank account notified by Salto to the Purchaser. 11.3 Payment shall be deemed effective when full payment in the agreed currency has been made freely available to Salto. Time of payment shall be an essential condition of the sale of Products. 11.4 Except as expressly provided, all fees paid are non-refundable. The Purchaser shall not withhold any part of the purchase price whether by reason of set-off, counterclaim or for any other reason. 11.5 Purchaser shall also execute the payments in the terms established in this Clause, when some unimportant parts of the Products or some documents, which do not prevent the Products from being used, are missing. 11.6 Undisputed amounts which remain unpaid once the period set forth in the corresponding invoice has elapsed, are overdue. In this event, Salto will (without prejudice to any of its other rights) charge interests on the overdue amount at a monthly rate of annual EUROIBOR plus 2,5%. Payment of such interest does not release the Purchaser from its obligation to make payments on the agreed dates and to indemnify Salto for any other damage suffered as a consequence of such delay in payment.
Bezahlung. Good wird dem Kunden die Leistungen nach Annahme des Bestellformulars und Lieferung der Software in Rechnung stellen. Vorbehaltlich des ausdrücklichen Einverständnisses des Kunden, kann Good auch elektronische Rechnungen ausstellen. Rechnungen sind binnen dreißig Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. (Vorbehaltlich der Zustimmung des Kunden und anstelle der Stellung einer Rechnung kann Good den Rechnungsbetrag auch über eine gültige Kreditkarte einziehen.) Sollte die Zahlung bei Good nicht binnen 60 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum eingegangen sein, entspricht der Verzugszins für fällige Beträge einem Prozent pro Monat des Verzugs oder dem geringeren gesetzlichen Höchstmaß. Vorbehaltlich weiterer Rechte ist Good für den Fall, dass der ▇▇▇▇▇ nach Erhalt einer Mahnung fällige Beträge, die er nach dieser Vereinbarung schuldet, nicht begleicht, berechtigt, die Serviceleistungen und die Nutzung der Software auszusetzen. Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Good und der ▇▇▇▇▇ sich auf ein Datum im Quartal oder im Jahr verständigen, an dem jeweils die wiederkehrenden Forderungen fällig werden. Sollte der ▇▇▇▇▇ mehr Lizenzen aktivieren oder mehr Leistungen in Anspruch nehmen, als nach dem maßgeblichen Bestellformular zulässig ist, verpflichtet sich der ▇▇▇▇▇, die zusätzliche Software und die zusätzlichen Leistungen für die relevante Zeitdauer nach Rechnungsstellung durch Good gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Preisliste oder, soweit eine solche nicht besteht, gemäß der dann aktuellen Preise zu zahlen. Der ▇▇▇▇▇ erklärt sein Einverständnis, dass Good auf Grundlage dieser Vereinbarung alle entsprechenden Leistungen in Rechnung stellen kann.
Bezahlung. Der ▇▇▇▇▇ verpflichtet sich, die jeweiligen iGrafx-Rechnungen innerhalb derjenigen Zahlungsfristen zu begleichen, die im von iGrafx ausgestellten Angebot angegeben und entsprechend angepasst auf den Rechnungen ausgewiesen sind. Der ▇▇▇▇▇ bezahlt auf alle irgend überfälligen, an iGrafx zu entrichtenden Beträge Verzugszinsen an iGrafx, und zwar mindestens (i) eineinhalb Prozent (1,5%) pro ▇▇▇▇▇ ▇▇ Fälligkeitsdatum der Zahlung entsprechend der hier enthaltenen Zahlungsbedingungen und bis zu (ii) dem höchsten gesetzlich zulässigen Prozentsatz.
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