US-Behörden Die Apple Software und die Dokumentation gelten als „Commercial Items“ gemäß Definition im 48 C.F.R. §2.101, bestehend aus „Commercial Computer Software“ und „Commercial Computer Software Documentation“ in dem Sinne, in dem diese Begriffe im 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202 verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §227.7202-1 bis 227.7202-4, sofern anwendbar, werden die „Commercial Computer Software“ und die „Commercial Computer Software Documentation“ an US-Behörden wie folgt lizenziert: (a) nur als „Commercial Items“ und (b) nur mit den Rechten, die xxxxx Endbenutzern gemäß den Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag gewährt werden. Die Rechte an unveröffentlichten Werken unterliegen den Urheberrechten der Vereinigten Staaten.